Veröffentlichung Stimmrechtsmitteilungen (Stammaktien)
Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist derjenige, der bestimmte Prozentsätze (Schwellen) der Stimmrechte und/oder der diesbezüglichen Finanzinstrumente erreicht, über- oder unterschreitet, verpflichtet, dies jeweils unverzüglich dem betroffenen Unternehmen mitzuteilen.
Die Meldeschwellen sind 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft.
Mitteilungen nach § 33 WpHG - Bestehende Beteiligungen
Aktionär | Beteiligung in % | Datum der Veröffentlichung durch FUCHS SE |
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Aktienanteil über 50% | ||
Mitglieder der Schutzgemeinschaft Fuchs, Deutschland | 51,7* | 16.3.2009 |
Aktienanteil über 5% | ||
DWS Investment, Deutschland | 5,0 | 13.10.2023 |
Aktienanteil über 3% | ||
Norges Bank | 3,0 | 23.1.2024 |
Hinweis zu Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 33 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes
Gemäß den §§ 33 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind Aktionäre zur Mitteilung von Änderungen ihrer Stimmrechte an der FUCHS SE verpflichtet, sofern die gesetzlichen Schwellenwerte erreicht, über- oder unterschritten werden; dies gilt entsprechend für das Halten von Instrumenten nach § 38 WpHG.
Hiervon betroffene Aktionäre haben die Veränderung ihrer Stimmrechte unverzüglich der FUCHS SE und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 33 Abs. 1 und 2 WpHG mitzuteilen.
Wir bitten Aktionäre, die gemäß §§ 33 ff. WpHG zur Mitteilung verpflichtet sind, ihre Mitteilung an die FUCHS SE an folgende Adresse zu richten:
FUCHS SE
Investor Relations
Einsteinstraße 11
68169 Mannheim
Fax: +49 621 3802 7274
Email: ir@fuchs.com
Wir möchten unsere Aktionäre ferner darauf aufmerksam machen, dass jede Mitteilung gemäß §§ 33 ff. WpHG gleichzeitig an die BaFin zu übersenden ist. Die BaFin hat auf ihrer Internetseite Hinweise und Mitteilungsformulare zu den Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 33 ff. WpHG veröffentlicht.