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Häufig gestellte Fragen

Unsere Aktien werden an der elektronischen Handelsplattform Xetra sowie sämtlichen deutschen Regionalbörsen unter den Kürzeln FPE [Stammaktie] und FPE3 [Vorzugsaktie] gehandelt.

Die FUCHS SE hat zwei Aktiengattungen ausgegeben, je zur Hälfte Stamm- und Vorzugsaktien.

Stammaktie:

Die auf den Namen lautenden Stammaktien verbriefen dem Inhaber sämtliche Rechte gemäß dem Aktiengesetz (AktG). Dazu gehören das Recht auf die Teilnahme an der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft, das Recht auf Auskunftserteilung oder das Stimmrecht bei der Hauptversammlung.

ISIN: DE000A3E5D56
WKN: A3E5D5
Börsenkürzel: FPE
Instrumentenart (Gattung): Nennwertlose auf den Namen lautende Stammaktien
Zugelassenes Kapital: EUR 65.500.000
Zugelassenes Kapital in Stück: 65.500.000

Vorzugsaktie:

Die auf den Namen lautenden Vorzugsaktien sind stimmrechtslos und gewähren dem Inhaber im Vergleich zu Stammaktien bestimmte Vorzüge, die sich zum Beispiel im Dividendenanspruch ausdrücken. Bei FUCHS ist die Vorzugsaktie die liquidere der beiden Aktiengattungen und seit 2008 im MDAX gelistet.

ISIN: DE000A3E5D64
WKN: A3E5D6
Börsenkürzel: FPE3
Instrumentenart (Gattung): Nennwertlose auf den Namen lautende Vorzugsaktien
Zugelassenes Kapital: EUR 65.500.000
Zugelassenes Kapital in Stück: 65.500.000

Sie können unsere Aktien über einen Broker oder eine Bank mit Zugang zu den entsprechenden Börsen erwerben.

Für Fragen zu Ihrer Investition oder zur Aktie können Sie sich an unser Investor Relations-Team wen-den. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Unsere Hauptversammlung findet in der Regel im Mai statt. Die genauen Daten werden im Bereich Finanzkalender veröffentlicht.

Die Hauptversammlung hat am 8. Mai 2024 eine Dividende in Höhe von 1,10 € je Stammaktie und 1,11 € je Vorzugsaktie für das Geschäftsjahr 2023 beschlossen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt üblich am dritten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung. Dividendenberechtigt sind alle Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung FUCHS-Aktien besitzen. 

Die Auszahlung der Dividende erfolgt üblich am dritten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung. Dividendenberechtigt sind alle Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung FUCHS-Aktien besitzen. 

Die Dividendenrendite hängt vom aktuellen Aktienkurs ab. Mit dem Renditenrechner können Sie den aktuellen Wert und die Performance ihrer FUCHS Aktien für einen frei wählbaren Zeitraum ermitteln.

Aktuell wird unser Unternehmen von 13 Analysten abgedeckt. Eine Liste der Analysten und den beteiligten Finanzinstituten finden Sie im Abschnitt Analystenempfehlungen.

Eine Übersicht der aktuellen Analystenschätzungen finden Sie im Abschnitt Analystenschätzungen. Diese enthält Prognosen zu Umsatz, EBIT, und weiteren Kennzahlen, die von führenden Finanzinstituten bereitgestellt werden.

Ja, wir stellen regelmäßig eine Übersicht der Konsensschätzungen bereit, die von verschiedenen Analysten abgegeben werden. Diese ist im Bereich Analystenschätzungen verfügbar und zeigt einen Durchschnitt (Median) der Schätzungen relevanter Finanzkennzahlen.

Die Hauptversammlung hat am 8. Mai 2024 eine Dividende in Höhe von 1,10 € je Stammaktie und 1,11 € je Vorzugsaktie für das Geschäftsjahr 2023 beschlossen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt üblich am dritten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung. Dividendenberechtigt sind alle Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung FUCHS-Aktien besitzen. 

Die Auszahlung der Dividende erfolgt üblich am dritten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung. Dividendenberechtigt sind alle Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung FUCHS-Aktien besitzen. 

Die Dividendenrendite hängt vom aktuellen Aktienkurs ab. Mit dem Renditenrechner können Sie den aktuellen Wert und die Performance ihrer FUCHS Aktien für einen frei wählbaren Zeitraum ermitteln.

Der Terminplan für die Veröffentlichung unserer Finanzzahlen ist im Finanzkalender einsehbar.

Unsere Investorenpräsentationen sind im Bereich Finanz- und Unternehmenspräsentationen als PDF zum Download verfügbar.

Gemäß den §§ 33 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind Aktionäre zur Mitteilung von Änderungen ihrer Stimmrechte an der FUCHS SE verpflichtet, sofern die gesetzlichen Schwellenwerte erreicht, über- oder unterschritten werden; dies gilt entsprechend für das Halten von Instrumenten nach § 38 WpHG.

Die Meldeschwellen sind 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft.

Hiervon betroffene Aktionäre haben die Veränderung ihrer Stimmrechte unverzüglich der FUCHS SE und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 33 Abs. 1 und 2 WpHG mitzuteilen.

Wir bitten Aktionäre, die gemäß §§ 33 ff. WpHG zur Mitteilung verpflichtet sind, ihre Mitteilung an die FUCHS SE ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

FUCHS SE
Investor Relations
Einsteinstraße 11
68169 Mannheim
Fax: +49 621 3802 7274
E-Mail: ir@fuchs.com

Kontakt
+49 (0) 621-3802-0