FUCHS PETROLUB SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
FUCHS PETROLUB SE Mitteilung gemäß § 43 WpHG
Am 30. September 2022 hat Herr Lucas-Christopher Haaß, Deutschland, der FUCHS PETROLUB SE, Mannheim, mitgeteilt, dass seine Stimmrechtsbeteiligung unter anderem die Meldeschwelle von 10 % der Gesamtstimmrechte der Gesellschaft überschritten hat. Das Überschreiten der Meldeschwelle beruht auf einer erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten infolge eines abgestimmten Stimmverhaltens (§ 34 Abs. 2 WpHG) und nicht auf einem Erwerb von Aktien. Nach § 43 Abs. 1 WpHG hat der Mitteilende Lucas-Christopher Haaß die FUCHS PETROLUB SE am 30. September 2022 wie folgt informiert: Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG)
Herkunft der verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG) Die Stimmrechte, die zum Überschreiten der gesetzlichen Meldeschwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30 und 50 % führen, werden dem Mitteilenden wegen eines abgestimmten Verhaltens nach § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Das Überschreiten dieser Meldeschwellen erfolgte mithin nicht durch Stimmrechtserwerbe unter Einsatz von Eigen- oder Fremdmitteln. 30.09.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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