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Goldenes Fluid

Ad hoc

Als börsennotierte Aktiengesellschaft ist FUCHS PETROLUB SE nach § 15 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) verpflichtet, kursbeeinflussende Tatsachen unverzüglich zu melden und zu veröffentlichen. Gemeint sind damit Umstände, die nicht öffentlich bekannt sind, einen Bezug zur Aktiengesellschaft oder zu deren Insiderpapieren aufweisen und geeignet sind, den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen (sogenannte Insiderinformationen).

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Die Hauptversammlung der FUCHS PETROLUB AG vom 6. Mai 2008 hat die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 5. November 2009 eigene Stamm- und Vorzugsaktien…

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Fuchs Petrolub AG: FUCHS PETROLUB setzt Aktienrückkauf fort

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FUCHS PETROLUB beendet Aktienrückkaufprogramm

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Die FUCHS PETROLUB AG hat am 30. April 2008 den Rückkauf von Stamm- und Vorzugsaktien unter der am 2. Mai 2007 von der Hauptversammlung erteilten…

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FUCHS PETROLUB erzielt sechstes Rekordergebnis in Folge und plant deutliche Dividendenerhöhung

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- Ergebnis steigt um mehr als 20 %

- Dividendenerhöhung um 0,50 Euro auf 1,50 Euro je Vorzugsaktie geplant

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