Vorstand und Aufsichtsrat geben die Erklärung zur Unternehmensführung für die FUCHS SE (vormals FUCHS PETROLUB SE) und zugleich für den Konzern gemäß §§ 315d, 289f HGB ab. Die Ausführungen gelten sowohl für die FUCHS SE (vormals FUCHS PETROLUB SE) als auch für den Konzern, sofern nachfolgend nicht anders dargestellt.
Erklärung zur Unternehmensführung 2022
Erklärung zur Unternehmensführung 2021
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