Satzung, Geschäftsordnung Aufsichtsrat und Entsprechenserklärung
Entsprechenserklärung
Die Entsprechenserklärung findet ihre gesetzliche Grundlage in § 161 AktG, wonach Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft verpflichtet sind, einmal jährlich eine Entsprechenserklärung abzugeben. Darin erklären sie, inwieweit den im Deutschen Corporate Governance Kodex niedergelegten Empfehlungen entsprochen wurde und wird.